Dauer und Kosten einer Behandlung

Das Honorar bezieht sich jeweils auf die zu behandelnde Person. Eine Psychotherapiestunde umfasst 50 Minuten. Behandlungen für Kinder werden zeitlich kürzer angesetzt.


Die Erstellung einer Rechnung -falls gewünscht- erfolgt über die Firma "ZAS - Die Abrechnungsstelle" mit Kosten von 8 Euro je Rechnung. 


Bei einer EMDR-Behandlung ist generell mit einem höheren Zeitaufwand zu rechnen.


Ein kleiner Hinweis; es ist sehr schade, dass ich das erwähnen muss:

Auch wenn Ferien sind oder ich im Urlaub bin, ist "mein Konto" Tag und Nacht bereit fällige Zahlungseingänge aufzunehmen!

           

Das Honorar ist unabhängig von der Erstattung der Versicherung gemäss dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungstermin zu begleichen. 


Ausfallhonorar:

Bei meiner Praxis handelt es sich um eine Bestellpraxis, bei der für Sie keine Wartezeit entsteht. Sie können Ihren Termin pünktlich wahrnehmen. 

Bei einer Wartezimmerpraxis rückt der nächste Patient nach wenn Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen bzw. weniger als 24 Stunden vorher absagen. Das ist bei einer Bestellpraxis nicht möglich und bedeutet für mich einen kompletten Ausfall, da kurzfristig kein Patient nachrücken kann. 

Wird ein Termin kurzfristig abgesagt, egal aus welchen Gründen, fällt in jedem Fall ein Ausfallhonorar/Schadensersatz an, das dem vereinbarten Termin bzgl. der reservierten Zeit entspricht.

Betrifft die Absage einen Montag, ist eine kostenfreie Absage 48 Stunden vorher möglich.


 

 

Kostenübernahme

In der Regel werden von der gesetzlichen Krankenkasse die Kosten für Heilpraktiker der Psychotherapie nicht übernommen. 


Eine Anrechnung der Kosten durch das Finanzamt kann nur erfolgen, wenn die Notwendigkeit einer Psychotherapie durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie vorab durch den Amtsarzt (Gesundheitsamt) schriftlich bestätigt wird. Der Beantragung wird i.d.R. nicht stattgegeben.

 

Die Übernahme der Kosten durch eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung ist nicht bei allen Versicherungen gegeben. Hier ist eine Diagnosestellung nach ICD-10 (Klassifizierung psychischer Erkrankungen) erforderlich.


Bei privaten Krankenversicherungen ist eine Übernahme der Kosten ganz oder teilweise möglich, dies ist abhängig von der vertraglichen Vereinbarung. Die Höhe der Kostenerstattung ist je nach Versicherung unterschiedlich. Dies sollten Sie vorab mit Ihrer Krankenversicherung klären. Auch ist in diesem Fall eine Diagnosestellung nach ICD-10 (Klassifizierung psychischer Erkrankungen) erforderlich.

 

Der Vorteil bei Selbstzahlung des Honorars liegt darin, dass weder Arbeitgeber noch die Krankenkasse über die Behandlung in Kenntnis gesetzt werden.