Dauer und Kosten einer Behandlung

Das Honorar bezieht sich jeweils auf die behandelte Person: 


50 Minuten:   70 Euro

darüber hinaus je nach Zeitaufwand 


Änderung des Honorars zum 01.01.2025:

50 Minuten:    75 Euro

      

Bei einer EMDR-Behandlung ist generell mit einem höheren Zeitaufwand zu rechnen.


Das Honorar ist unabhängig von der Erstattung der Versicherung gemäss dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungstermin zu begleichen.


Ausfallhonorar:

Bei meiner Praxis handelt es sich um eine Bestellpraxis, bei der für Sie keine Wartezeit entsteht. Sie können Ihren Termin pünktlich wahrnehmen. 

Bei einer Wartezimmerpraxis rückt der nächste Patient nach wenn Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen bzw. weniger als 24 Stunden vorher absagen. Das ist bei einer Bestellpraxis nicht möglich und bedeutet für mich einen kompletten Ausfall, da kurzfristig kein Patient nachrücken kann. 

Wird ein Termin kurzfristig abgesagt, egal aus welchen Gründen, fällt in jedem Fall ein Ausfallhonorar an, dass dem vereinbarten Termin bzgl. der reservierten Zeit entspricht.

 

 

Kostenübernahme

In der Regel werden von der gesetzlichen Krankenkasse die Kosten für Heilpraktiker der Psychotherapie nicht übernommen. 

 

Die Übernahme der Kosten durch eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung ist nicht bei allen Versicherungen gegeben. Hier ist eine Diagnosestellung nach ICD-10 (Klassifizierung psychischer Erkrankungen) erforderlich.


Bei privaten Krankenversicherungen ist eine Übernahme der Kosten ganz oder teilweise möglich, dies ist abhängig von der vertraglichen Vereinbarung. Die Höhe der Kostenerstattung ist je nach Versicherung unterschiedlich. Dies sollten Sie vorab mit Ihrer Krankenversicherung klären. Auch ist in diesem Fall eine Diagnosestellung nach ICD-10 (Klassifizierung psychischer Erkrankungen) erforderlich.

 

Der Vorteil bei Selbstzahlung des Honorars liegt darin, dass weder Arbeitgeber noch die Krankenkasse über die Behandlung in Kenntnis gesetzt werden.