Das Honorar bezieht sich jeweils auf die zu behandelnde Person. Eine Psychotherapiestunde umfasst 50 Minuten / 80 Euro.
Behandlungen für Kinder werden zeitlich kürzer angesetzt.
Die Erstellung einer Rechnung erfordert durch die neue Verordnung für digitale Rechnungen einen höheren Aufwand. Hier fällt je Rechnung eine Gebühr von 5 Euro an. Ausserdem ist ausschliesslich eine psychische Diagnose möglich.
Kartenzahlungen sind gebührenfrei.
Bei einer EMDR-Behandlung ist generell mit einem höheren Zeitaufwand zu rechnen.
Das Honorar ist unabhängig von der Erstattung der Versicherung gemäss dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungstermin zu begleichen. Werden Zahlungstermine nicht eingehalten, besteht kein Anspruch mehr auf die bereits vereinbarten Termine. Es können auch keine weiteren Termine mehr vereinbart werden.
Ausfallhonorar nach BGB § 615 Vergütung bei Annahmeverzug:
Bei meiner Praxis handelt es sich um eine Bestellpraxis, bei der für Sie keine Wartezeit entsteht. Sie können Ihren Termin pünktlich wahrnehmen.
Bei einer Wartezimmerpraxis rückt der nächste Patient nach wenn Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen bzw. weniger als 24 Stunden vorher absagen. Das ist bei einer Bestellpraxis nicht möglich und bedeutet für mich einen kompletten Ausfall, da kurzfristig kein Patient nachrücken kann.
Wird ein Termin kurzfristig abgesagt, egal aus welchen Gründen, fällt in jedem Fall ein Ausfallhonorar/Schadensersatz an, das dem vereinbarten Termin bzgl. der reservierten Zeit entspricht.
Betrifft die Absage einen Montag, ist eine kostenfreie Absage 48 Stunden vorher möglich.
Kostenübernahme
In der Regel werden von der gesetzlichen Krankenkasse die Kosten für Heilpraktiker der Psychotherapie nicht übernommen.
Eine Anrechnung der Kosten durch das Finanzamt kann nur erfolgen, wenn die Notwendigkeit einer Psychotherapie durch ein ärztliches Attest bestätigt wird, und die Behandlung ausschliesslich durch einen approbierten Psychotherapeuten erfolgt. Behandlungen von HP für Psychotherapie ist somit nicht anrechnungsfähig.
Die Übernahme der Kosten durch eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung ist nicht bei allen Versicherungen gegeben. Hier ist eine Diagnosestellung nach ICD-10 (Klassifizierung psychischer Erkrankungen) erforderlich.
Bei privaten Krankenversicherungen ist eine Übernahme der Kosten ganz oder teilweise möglich, dies ist abhängig von der vertraglichen Vereinbarung. Die Höhe der Kostenerstattung ist je nach Versicherung unterschiedlich. Dies sollten Sie vorab mit Ihrer Krankenversicherung klären. Auch ist in diesem Fall eine Diagnosestellung nach ICD-10 (Klassifizierung psychischer Erkrankungen) erforderlich.
Der Vorteil bei Selbstzahlung des Honorars liegt darin, dass weder Arbeitgeber noch die Krankenkasse über die Behandlung in Kenntnis gesetzt werden und eine Behandlung psychischer Probleme nicht in die Kenntnis Dritter gelangt.